Kapitel 2: Wichtige Behördenwege auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Physiotherapeut

Lesedauer: 2:45 Minuten
Wichtige Behördenwege für Physiotherapeuten

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Liebe appointmed Gemeinde! In meinem letzten Blog Beitrag habe ich euch ein wenig Einblick in meine Gedankenwelt rund um die Entscheidung zur Selbständigkeit gegeben. Heute geht es darum, welche rechtlichen und behördlichen Schritte ihr unbedingt beachten müsst.

Konkret werden wir uns folgende wichtige Voraussetzungen ansehen:

  • Das Gesundheitsberuferegister
  • Der Berufsausweis
  • Haftpflicht Versicherung als Selbständiger

Ist also der Beschluss gefasst auf eigenen „Unternehmensbeinen“ zu stehen, gibt es in Österreich einiges zu beachten. Obwohl es im Bereich der Physiotherapie relativ einfach ist seine Tätigkeit als SelbständigeR auszuüben, gibt es folgende behördliche Auflagen:

Das Gesundheitsberuferegister

„Behördenwege“ im buchstäblichen Sinn gibt es seit dem 1. Juli 2018 nicht mehr, da letztes Jahr das Gesundheitsberuferegister ins Leben gerufen wurde. Seitdem ist es für Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind (wie zB PhysiotherapeutInnen) verpflichtend, sich in dieses Register einzutragen. Ganz egal, ob man in einem Angestelltenverhältnis oder in der eigenen Praxis arbeitet.

  • Für alle, die seit dem 1. Juli 2018 im Gesundheitswesen tätig sein wollen, gilt: Erst registrieren, dann arbeiten.
  • All jene, die vor dem  1. Juli 2018 bereits in einem Gesundheitsberuf tätig waren, haben die Möglichkeit sich bis zum 30. Juni 2019 zu registrieren.

Die Registrierung erfolgt entweder online via „Handy Signatur“ oder in der jeweils zuständigen Registrierungsbehörde. Auf der Website des Bundesministeriums findet ihr genaue Infos zu eurer Registrierung im Gesundheitsberuferegister

Hinweis: Es gibt große Unterschiede zwischen den erforderlichen Unterlagen für Berufseinsteiger und jenen, die am 1. Juli 2018 bereits einem Gesundheitsberuf nachgegangen sind.

Viele weitere nützliche Infos über die Registrierung und andere rechtliche Fragen erhält man auch beim österreichischen Verband für Physiotherapie – Physio Austria. Einziger Nachteil: Man muss zahlendes Mitglied sein.

Der Berufsausweis

Habt ihr euch erfolgreich registriert, bekommt ihr innerhalb weniger Wochen einen Berufsausweis zugesandt.

Dieser ist fünf Jahre gültig und muss auf Antrag verlängert werden, da ihr sonst eure Berufsberechtigung verliert. Selbstverständlich werdet ihr drei Monate vor Ablauf von der zuständigen Behörde über das Auslaufen eurer Registrierung informiert.

Habt ihr eure Registrierung erfolgreich abgeschlossen und haltet den Berufsausweis in Händen, so steht der Berufsausübung als PhysiotherapeutIn nichts mehr im Wege. Ganz egal ob selbständig oder angestellt.

Haftpflicht Versicherung für Physiotherapeuten

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Haftpflicht Versicherung als Selbständiger

Nach der Registrierung, die im Großen und Ganzen den einzigen Behördenweg darstellt, möchte ich euch noch einen persönlichen Tipp mit auf den Weg geben. Als SelbständigeR – vor allem wenn man nicht in einer Gemeinschaftspraxis im Angestelltenverhältnis arbeitet – ist es absolut ratsam eine (Berufs-) Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hier gibt es ganz günstige Angebote, je nachdem wie hoch ihr euch versichern lassen wollt.

Die Haftpflichtversicherung deckt im Allgemeinen sowohl Sach- als auch – und das ist viel wichtiger – Personenschäden ab. Wir Physios sind zwar nicht wie zB Ärzte zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet, aber ihr kennt bestimmt das Sprichwort: „Der Teufel schläft nicht“. Gerade aus diesem Grund ist eine Versicherung auf jeden Fall ratsam. Genauere Infos erhaltet ihr entweder über das Vergleichsportal durchblicker.at oder beim Versicherungsvertreter eures Vertrauens – einfach vergleichen oder nachfragen.

Nach erfolgreichem Absolvieren eurer behördlichen Auflagen, solltet ihr euch jetzt endlich über EURE Praxis Gedanken machen, falls ihr dies nicht schon im Vorfeld erledigt habt…

Ausblick

In meinem nächsten „Tagebucheintrag“ versuche ich euch Antworten auf folgende Fragen zu geben:

  • Eigene Praxis, Gemeinschaftspraxis oder doch lieber mobileR PhysiotherapeutIn?
  • Wer ist mein Zielpublikum und was kostet mich die Selbständigkeit?
  • Kann man das alles überhaupt abschätzen?

Bis dahin eine schöne Zeit und vielen Dank für’s Durchlesen.
Euer Clemens


Weitere Kapitel aus Clemen’s Kolumne

  1. Wie kommt man als Physiotherapeut auf den Gedanken der Selbstständigkeit?!
  2. Wichtige Behördenwege auf dem Weg in die Selbstständigkeit als Physiotherapeut
  3. Ein eigener Raum oder eine Gemeinschaftspraxis? Wer soll in meine Physio Praxis kommen?
  4. Was kostet die (Physio-) Welt?! Ein Blick auf die Kosten einer Physiotherapie Praxis.
  5. Wie komme ich zu PatientInnen – Werbung, Kooperationen, Mundpropaganda
  6. Die Wahl der richtigen Tools: Praxissoftware oder doch „old school“ mit Stift und Papier?
  7. Warum ich appointmed in meiner Physio Praxis einsetze: Die Vorteile
  8. Das Leben als selbstständiger Physiotherapeut

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