Welche Behördenwege erwarten mich als selbstständige/r PhysiotherapeutIn?

Lesedauer: 5:15 Minuten
Behördenwege als selbstständiger Physiotherapeut

Photo by Mikhail Pavstyuk on Unsplash

In der letzten Podcast Episode ging es um die Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit. Dieses Mal gehen wir einen Schritt weiter und sprechen über die rechtlichen Voraussetzungen und Behördenwege für PhysiotherapeutInnen in Österreich.

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Welche wesentlichen Punkte sollte man vor Beginn der Selbstständigkeit klären?

Christian: Man sollte sich zuallererst Gedanken über die Kosten und die Möglichkeiten, die einem offen stehen, machen. Wo soll der Berufssitz sein? Habe ich eigene Räumlichkeiten oder miete ich mich irgendwo ein? Oder schaffe ich gar einen eigenen Raum?

Olga: Macht ein Businessplan Sinn oder geht es auch ohne?

Christian:

Ein Businessplan ist sicherlich nicht schlecht, da man sich über die Konkurrenz, den Bedarf und das Gesundheitsnetzwerk in der gewählten Region informieren muss.

Man stellt sich zB die Fragen: Gibt es Zuweiser bzw. Ärzte, von denen ich PatientInnen rekrutieren kann? Aus welchem Einzugsgebiet kommen die PatientInnen? Welches Portfolio möchte ich anbieten? Hausbesuche, keine Hausbesuche usw…

Olga: Darf jede/r Physiotherapeutin Hausbesuche anbieten oder braucht man dafür eine spezielle Zulassung?

Julian: Nein, braucht man nicht. Als gelernte/r PhysiotherapeutIn darf man Hausbesuche anbieten. Theoretisch könnte man also auch 100% mobil mit der Arbeit starten.

Was sind die nächsten Schritte, wenn es um die rechtlichen Voraussetzungen geht. Welche Amtswege stehen einem bevor?

Julian: In Österreich muss man eine Physiotherapie Ausbildung an einer Fachhochschule abschließen, bevor man sich freiberuflich als PhysiotherapeutIn melden kann. Als nächster Schritt folgt dann schon der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister, danach die Meldung beim Finanzamt.

Sollte man sich entscheiden, ein Unternehmen zu gründen, dann könnte man dort eine Neugründungsförderung beantragen – was man aber als selbstständiger PhysiotherapeutIn nicht machen kann, weil wir kein Gewerbe anmelden. Wir sind sogenannte „neue Selbstständige“.

Olga: Was sind “neue Selbstständige”? Habt ihr ein paar Infos dazu?

Christian: Wir haben keinen Gewerbeschein. Früher war man über die Bezirkshauptmannschaft (bzw. das Magistrat) gemeldet, mittlerweile reicht die Registrierung im Gesundheitsberuferegister. Das berechtigt uns, selbstständig arbeiten zu können, als „neue Selbstständige“. In der Steuererklärung ist dies ein extra Punkt, da wir [Anm.: bis zu einer gewissen Umsatzgrenze] umsatzsteuerbefreit sind.

Julian: Die Meldung bei der Sozialversicherung (SVS) ist der nächste Schritt. Dort muss man dann den geplanten Umsatz angeben.

Wenn man rein selbstständig arbeiten möchte, dann wird man über die Mindestgrenze kommen. Das bedeutet, dass man die Pflichtversicherungen, sprich Pensions-, Unfall- und Krankenversichert braucht.

Wo kann man sich am besten über die Selbstständigkeit informieren?

Julian: Die Hauptanlaufstelle für PhysiotherapeutInnen ist Physio Austria. Dort findet man sämtliche rechtliche Informationen und auch Infos zur Neugründung. Dafür muss man allerdings Mitglied sein.

Olga: Wie wird man Mitglied und wie viel kostet die Mitgliedschaft?

Christian: Das funktioniert relativ einfach über eine online Anmeldung auf der Website. Es gibt auch eine Aktion, die nennt sich „Mitglieder werben Mitglieder“. Damit wird der Beitrag für das erste Jahr für beide etwas günstiger. Der Jahresbeitrag für vollständige Mitglieder beträgt 320,00 € im Jahr. Mitglieder im ersten Berufsjahr bezahlen 55,00 €, für Studierende ist die Mitgliedschaft kostenlos. PhysiotherapeutInnen in Karenz bekommen auch eine Vergünstigung; ebenso wie Doppel Mitglieder – also in einer Partnerschaft lebende PhysiotherapeutInnen.

Olga: Bei welchen Anliegen kann man sich noch an die Physio Austria wenden?

Julian: Neben Auskunft und Beratung setzt sich die Physio Austria für die Rechte der PhysiotherapeutInnen in Österreich ein. Es geht dabei um die Positionierung und den Schutz des Berufsstandes, damit dieser gewissen Qualitätskriterien entspricht. Vor allem in der Pandemie Zeit war das eine wertvolle Informationsquelle.

Auch für Nicht-Mitglieder gibt es eine „Inform-Plattform“, über die regelmäßig Newsletter zu relevanten Themen versendet werden.

Zurück zum Gesundheitsberuferegister: Was genau ist das und wie kann man sich dort eintragen?

Christian: Das Gesundheitsberuferegister ist ein Verzeichnis für alle Gesundheitsberufe in. Sowohl für eine Anstellung als auch für die Selbstständigkeit ist das seit dem 1. Juli 2018 in Österreich eine Voraussetzung, um den jeweiligen Beruf ausüben zu dürfen.

Kurz gesagt zeigt das Register die flächendeckende Versorgung der Berufe in Österreich und deckt Versorgungslücken auf.

Der öffentliche Teil des Registers ist online einsehbar.

Olga: Was ist der Unterschied zum Berufsausweis?

Christian: Der Berufsausweis wird meines Wissens nach ausgestellt, sobald man sich im Gesundheitsberuferegister registrieren lässt. Das ist eine Scheckkarte mit einem Bild und seiner Berufsbezeichnung, die 5 Jahre lang gültig ist.

Julian: Es gibt eine Fortbildungspflicht, die an den Berufsausweis gekoppelt ist. Ich meine, dass es 60 Stunden sind, sie man nachweisen muss.

Braucht man als selbstständige/r PhysiotherapeutIn einen Kassenvertrag?

Julian: Nein, in manchen Bundesländer gibt es solche Verträge gar nicht. Im Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und der Steiermark sind alle Selbstständigen WahltherapeutInnen. Sie verrechnen ihr eigenes Honorar, welches dann zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht wird, damit ein gewisser Anteil rückerstattet wird.

Christian: Wenn man sich nicht in einem der aufgezählten Bundesländer befindet, dann ist es am besten, sich über den jeweiligen Landesverband von Physio Austria zu informieren, ob Kassenverträge frei sind bzw. ob welche vergeben werden.

Olga: Wo bzw. wie macht sich eine Kassenzulassung bemerkbar?

Julian: Kassenverträge gibt es vor Allem in Rehabilitationseinrichtungen, Landeskliniken und physikalischen Instituten. Dort werden eher physikalische Anwendungen angeboten, die manchmal laienhaft mit der Physiotherapie gleichgesetzt werden. Ich denke, dass selbständige PhysiotherapeutInnen andere Ansätze zur Therapie und Befunderhebung haben.

Christian: Den Unterschied – den ich bemerke – ist, dass PatientInnen, die in eine freiberufliche Praxis kommen, bemühter sind, das Problem zu begründen und zu lösen. Ich habe manchmal den Eindruck, dass einige PatientInnen, die in ein physikalisches Institut kommen und eine Kassenleistung abrufen wollen, es als eine „kostenlose“ Leistung ansehen und dadurch nicht ganz so motiviert sind. Aber das sind natürlich bei weitem nicht alle.

Im physikalischen Institut wird die breite Masse behandelt. Das Landesklinikum hat einen Nachversorgungsauftrag, das heißt meistens ist das der erste Kontaktpunkt zu einer Therapie. Es sind wirklich sehr viele PatientInnen, die bei uns täglich durchlaufen.

Individueller kann man die Therapie sicherlich in der Freiberuflichkeit gestalten.

Braucht man als selbstständige/r PhysiotherapeutIn eine Haftpflichtversicherung?

Julian: Ich sehe es fast als Pflicht an, wenngleich es keine Pflicht ist. Wir sind beide versichert, denn auch bei aller Vorsicht kann immer irgendein Unfall passieren. Oft ist die Haftpflichtversicherung an eine Rechtsschutzversicherung gekoppelt.

Olga: Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man so eine Versicherung abschließt?

Christian: Meine Haus-und-Hof-Versicherung – ganz bewusst, ohne jetzt Werbung zu machen – kostet mich ca. 320,00 € im Jahr.

Wenn alle behördlichen Hürden geschafft sind, geht es um die Frage: Soll es eine Einzelpraxis werden oder doch lieber eine Gemeinschaftspraxis? Genau um dieses Thema geht es in der nächsten Folge.

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Alle Episoden

  1. Wer wir sind und wieso wir einen Podcast, speziell für PhysiotherapeutInnen machen
  2. Selbständig machen als PhysiotherapeutIn: Was sind die ersten Schritte?
  3. Welche Behördenwege erwarten mich als selbstständige/r PhysiotherapeuIn?
  4. Eine eigene Praxis oder in die Gemeinschaftspraxis: Was sind die Vor- und Nachteile?
  5. Die Kosten einer Physiotherapie Praxis: Was muss ich investieren und was kann ich verlangen?
  6. So finden Dich Deine PatientInnen: Die Do’s und Dont’s der Eigenwerbung als PhysiotherapeutIn
  7. Anamnese, Therapiebericht, Behandlungsplan,… So geht Dokumentation in der Physiotherapie!
  8. Wie gut bereitet Dich die Ausbildung auf die Selbstständigkeit als PhysiotherapeutIn vor?
  9. Warum appointmed die richtige Praxissoftware für Dich als PhysiotherapeutIn ist.

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